Amtsblatt
Hier können Sie das amtliche Mitteilungsblatt (Amtsblatt) online lesen, ausdrucken oder auf Ihrem Rechner abspeichern und dann offline lesen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Dateigröße zu längeren Ladezeiten je nach Geschwindigkeit Ihrer Verbindung kommen kann.
Die neuste Ausgabe finden sie hier:
Das Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Monsheim sowie der sieben Ortsgemeinden. Es hat öffentlichen Charakter im Sinne des § 27 Gemeindeordnung ("Öffentliche Bekanntmachungen") und ist kein Presseorgan (wie z. B. Tages- oder Wochenzeitungen).
Im Amtsblatt werden neben öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen (amtlicher Teil) auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben und Hinweise auf Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Monsheim und der ihr zugehörigen Ortsgemeinden veröffentlicht. Amtliche Bekanntmachungen sind beispielsweise Gesetzestexte, Ausschreibungen, Satzungen oder Tagesordnungen von politischen Gremien. Diese Bekanntmachungen sind Grundvoraussetzungen für die Wirksamkeit von rechtsgültigen Vorschriften. Sonstige amtliche Mitteilungen sind alle von einer Behörde im Rahmen ihres Aufgabenbereichs oder aufgrund eines Amtshilfeersuchens herausgegebenen Mitteilungen.
Neben einem amtlichen Teil soll das Amtsblatt darüber hinaus in einem nichtamtlichen Teil auch den im Verbandsgemeindegebiet beheimateten Schulen, Kitas, Kirchen, Parteien, Vereinen, Verbänden und dergleichen eine Informations- und Darstellungsplattform sein.
Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar.
Vorgaben für redaktionelle Beiträge im nicht-amtlichen Teil
Texte
- Textlänge max. 400 Wörter pro Beitrag (inkl. Überschrift und Bildunterschriften)
- Kennzeichnung mit dem Namen des/der Autor*in
- Politische Aussagen, längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare und weltanschauliche Darlegungen sind nicht zulässig.
- Übermittlung der Texte bitte nur im Text-, Word- oder OpenOffice-Format, nicht als Bilder, Jpegs, PDF etc.
- Bitte verzichten Sie auf unnötige Formatierungen (wie z.B. GROSSBUCHSTABEN oder den Fettdruck ganzer Absätze. Auch hier gilt, weniger ist mehr.
- Bitte senden Sie uns Ihren Text in der Endfassung, spätere Korrekturen sind nur in Ausnahmen möglich.
Bilder
- Es werden nur Bilder / Fotos veröffentlicht, bei denen das Urheberrecht eindeutig benannt ist.
- Je Beitrag wird nur ein Bild / Foto veröffentlicht, Collagen werden ausdrücklich nicht akzeptiert.
- Bilder, die in Aussehen und Form einer Anzeige ähneln, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt insbesondere für die Ankündigung von Veranstaltungen.
- Die optimale Auflösung von druckfähigen Bildern beträgt in der Breite 1110 Pixel (bzw. 300 dpi).
- Bilder bitte immer als separate Datei übermitteln – bevorzugt Jpeg, nicht in Word- oder Open-Office-Dokumente einbinden.
Texte und Bilder bitte ausschließlich an folgende Adresse senden:
amtsblatt@vg-monsheim.de
Redaktionsschluss ist montags, 17 Uhr. Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigen im Amtsblatt zu veröffentlichen. Nähere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite www.scheurer-medien.de. Der Verlag ist weiterhin unter der Telefon-Nr. 06243/903143 oder per Fax unter 06243/903144 zu erreichen. Texte und Bilder zu kostenpflichtigen Inseraten senden Sie bitte an: anzeigen@vg-amtsblatt.de.
Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
Das Amtsblatt erscheint wöchentlich freitags und wird innerhalb des Verbandsgemeindegebiets kostenlos an alle Haushalte zugestellt. Verantwortlich für den amtlichen Teil ist Herr Stephan Beer, verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigen gemäß § 9 Abs. 4 Landesmediengesetz Frau Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag.