Standesamt der Verbandsgemeinde Monsheim
Trauen Sie sich...
in eine(r)
rheinhessische(n) Kuh-Kapelle
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Trauung in der Verbandsgemeinde Monsheim interessieren!
So einzigartig wie die Paare sind die bei uns heiraten, so individuell gestalten wir auch deren standesamtliche Trauung. Wir bieten Ihnen ein ganz besonderes Ambiente in unserem historischen Kreuzgewölbe.
Trauungen sind bei uns an folgenden Tagen möglich:
Donnerstags: 10:00 Uhr / 11:00 Uhr / 12:00 Uhr / 14:00 Uhr / 15:00 Uhr
Freitags: 10:00 Uhr / 11:00 Uhr/ 12:00 Uhr
Samstags: 10:00 Uhr/ 11:00 Uhr/ 12:00 Uhr / 13:00 Uhr
Trausamstage 2024:
12.10. / 09.11. / 14.12.
Die Termine für 2025 können ab dem 01.08.2024 reserviert werden.
Melden Sie sich hierfür gerne telefonisch oder per Mail an standesamt@vg-monsheim.de
11.01. / 08.02. / 08.03. / 12.04. / 12.07. / 09.08. / 06.09. / 11.10. / 08.11. / 13.12.
10.05.2025 & 14.06.2025 jeweils bereits ausgebucht
Vor der Eheschließung:
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, d.h. es wird geprüft, ob das Paar, welches heiraten möchten, auch heiraten darf. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt immer am Wohnsitzstandesamt.
Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin möglich. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden erfragen Sie beim Standesamt. Sprechen Sie uns einfach an.
Location
Eine Standesamtliche Trauung kann NICHT an einem beliebigen Ort stattfinden. Sie muss an einem Ort vorgenommen werden, der gewidmet ist. Bei uns in Monsheim unser schönes Kreuzgewölbe.
Trauzeugen
Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben. Auf Wunsch können aber entweder ein oder zwei Trauzeugen auserwählt werden.
Ablauf einer standesamtlichen Trauung
Eine standesamtliche Trauung muss in würdiger Form stattfinden und beinhaltet mindestens vier formale Dinge, die abgehandelt werden müssen.
- Die Frage nach der Namensführung in der Ehe
- Die Frage nach Änderungen seit Anmeldung der Eheschließung
- Die Frage an die Eheschließenden ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen
- Das Verlesen der Niederschrift
Alles was darüber hinausgeht, wird zwischen den Eheschließenden und dem/der Standesbeamten/Standesbeamtin, welcher die Eheschließung vornimmt, in einem separaten Gespräch individuell vereinbart. Hierzu zählt beispielsweise die Frage ob die Traurede individuell oder allgemein gestaltet werden soll, ob eine musikalische Umrahmung gewünscht wird etc.
Ihre Trauung kann gerne durch einen Fotografen mit Bildern festgehalten werden. Videoaufnahmen, Übertragungen per Skype etc. sind vorab mit dem/der Standesbeamten/in abzustimmen.
Nach der Eheschließung
Gerne können Sie nach der Eheschließung mit einem Glas Sekt anstoßen. Weder der Platz direkt vor dem Standesamt (Innenhof) noch die Zu-bzw. Ausfahrt in den Innenhof ist hierfür geeignet. Bitte nutzen Sie hierfür die Grünflächen außerhalb des Innenhofes. Gläser, Stehtische etc. müssen selbständig mitgebracht werden und können nicht von der Verbandsgemeinde organisiert oder ausgeliehen werden.
Gebühren:
Die für eine standesamtliche Trauung anfallenden Kosten sind im Gebührenverzeichnis und in der Gebührenordnung geregelt.
Eheurkunde: | 13,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht: | 52,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach ausländischem Recht: | 80,00 € |
Eheschließung: | 44,00 € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (Samstag): | 110,00 € |
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!