Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Woog“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 23.01.2025 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Monsheim in der Ostdeutschen Straße 28, 55232 Alzey nach Terminvereinbarung von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Alzey, den 29. Januar 2025
gez.
Udo Baumann, vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses