Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634).in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungs-
plan für das Umlegungsgebiet Am Woog am 07.03.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgese-
henen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigen-
tümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72
BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behör-
den veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Monsheim,
Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey
erhoben werden.
Alzey, den 7. März 2025
gez.
Udo Baumann, vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung
durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/wichtige-informatio-
nen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/daten-
schutz/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://www.vg-monsheim.de/aktuel-
les/bekanntmachungen/ eingesehen werden.