VG MONSHEIM – Nach über 20 Jahren im Amt des Schiedsmanns für den Schiedsamtsbezirk Monsheim wurde Ralph Bothe durch Amtsgerichtsdirektor Rüdiger Orf im Rahmen einer Dienstbesprechung der Schiedspersonen verabschiedet. Bothe war der letzte VG-Bürgermeister im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Worms, der noch als Schiedsmann tätig war. In den anderen Verbandsgemeinden wird diese Funktion bereits seit längerer Zeit durch andere engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgeübt.
Einer der Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich die nach einer Gesetzesänderung stark gestiegenen Fallzahlen. Während der Weg zum Schiedsmann vor 20 Jahren noch weitgehend freiwillig erfolgte, ist ein Sühneverfahren heute als Voraussetzung für viele zivilrechtliche und einige strafrechtliche Verfahren vorgeschrieben. In Monsheim konnten diese Aufgaben auch deshalb bisher noch in der Verwaltung abgewickelt werden, weil Büroleiter Stephan Beer – als stellvertretender Schiedsmann – einen erheblichen Teil der vorbereitenden Arbeiten übernommen hat.
Der Direktor des Wormser Amtsgerichts, Rüdiger Orf, überreichte bei der Verabschiedung von Ralph Bothe auch eine Dankesurkunde des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, für das über 20-jährige Engagement und betonte die Bedeutung des Schiedsamtes für das Rechtswesen in Rheinland-Pfalz. Durch die Tätigkeit der Schiedspersonen würden die Gerichte erheblich entlastet und den streitenden Parteien bei erfolgreicher Schlichtung nicht zuletzt auch Kosten erspart.
In einem formellen Sühneverfahren sollen insbesondere zivilrechtliche Streitigkeiten durch Vermittlung der Schiedspersonen durch Kompromisse und Vergleichsregelungen beigelegt werden. Dabei kann die Umsetzung eines geschlossenen Vergleichs in der Folge jedoch auch gerichtlich eingeklagt werden. „In der Mehrzahl der Fälle ist es uns gelungen, einen tragfähigen Vergleich zu vermitteln und die Streitigkeiten dauerhaft beizulegen,“ unterstrich Ralph Bothe, „in Einzelfällen wurde das Verfahren jedoch auch vor Gericht fortgesetzt.“ Häufig habe eine Verständigung – insbesondere in früheren Jahren – aber auch außerhalb eines förmlichen Verfahrens erreicht werden können.
Die Nachfolge von Ralph Bothe als Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk Monsheim tritt – nach entsprechendem Vorschlag des Verbandsgemeinderates – mit sofortiger Wirkung Bernhard Tiedtke aus Monsheim an. Er wurde vereidigt und erhielt aus den Händen von Rüdiger Orf die Ernennungsurkunde.
Der 65-jährige Bernhard Tiedtke, Vater zweier erwachsener Kinder, lebt seit 1963 in Monsheim und trat 1976 als Polizeivollzugsbeamter in den Dienst des Landes Hessen ein. Nach seiner Ausbildung in Kassel, Hanau und Wiesbaden war er zunächst bei der Bereitschaftspolizei in Wiesbaden, dann beim Polizeipräsidium Darmstadt und schließlich im Kreis Bergstraße im Wechselschichtdienst tätig.
Nach erfolgreichem Studium an der Verwaltungs-Fachhochschule im jahr 1990 erfolgte eine langjährige Verwendung als Dienstgruppenleiter und eine Tätigkeit im Betrugskommissariat. In den Jahren vor seiner Pensionierung oblag Herrn Tiedtke die Leitung einer dezentralen Ermittlungsgruppe im Kreis Bergstraße. Neben seiner Verwendungsbreite im 42-jährigen Berufsleben, stärkten auch die Teilnahme an zahlreichen Lehrgängen und der regelmäßige Einsatz bei besonderen Lagen die Kompetenz und Lebenserfahrung des Polizeihauptkommissars. Für das Ehrenamt des Schiedsmanns bringt er somit beste Voraussetzungen mit.
Die Geschäftsstelle des Schiedsmanns wird auch weiterhin bei der VG-Verwaltung angesiedelt sein, wobei Herr Tiedtke zukünftig direkt über ein dienstliches Mobiltelefon erreichbar sein wird.
Bild: Amtsgerichtsdirektor Rüdiger Orf überreichte in Monsheim die Ernennungsurkunde an den neuen Schiedsmann Bernhard Tiedtke, sowie eine Dankesurkunde an seinen Vorgänger Ralph Bothe. Den Dank des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner e.V. (BDS) überbrachte der Bezirksvorsitzende Michael Engisch (v.l.n.r.).