Kirchenaustritt

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Zuständig:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.