DIGITALE VERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU
Elektronische Rechnungen (E-Rechnung)
Zum 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln.
Elektronische Rechnungen auf Basis der EU-Richtlinie 2014/55/EU
Möchten Sie uns Ihre E-Rechnungen zukommen lassen, dann benutzen Sie bitte das E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz unter:
https://e-rechnung.service.rlp.de
Hierfür ist zunächst eine Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen die Übermittlungskanäle Upload über das Rechnungsportal und/oder Versand an die zentrale E-Mail Adresse ZRE-RLP@poststelle.rlp.de zur Nutzung zur Verfügung.
Ein Direktversand von E-Rechnungen an die Verbandsgemeinde Monsheim ist nicht zulässig und muss unsererseits abgelehnt werden. Es ist zwingend der Zentrale E-Rechnungseingang (ZRE) des Landes Rheinland-Pfalz zu verwenden.
Anhand der in der Rechnung enthaltenen Leitweg-ID wird die Rechnung dem jeweiligen Rechnungsempfänger zugeordnet.
Unsere Leitweg-ID lautet: 07 331 5003 000 - 001 - 34
Formate
Von der Verbandsgemeinde Monsheim werden folgende Formate elektronischer Rechnungen akzeptiert:
1) Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.
2) ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.
PDF-Rechnung
Sonstige Rechnungen im PDF Format
Falls Sie von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, uns Rechnungen als PDF-Dateien zu übersenden.
Diese sind per E-Mail an Rechnung@vg-monsheim.de zu übermitteln.
Bei weiteren Fragen zu elektronischen Rechnungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.